Gastronomische Leistungen
Roses Catering GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Catering und die Messegastronomie
1. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von vier Monaten zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn, behält sich die Roses Catering GmbH das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung bei der Roses Catering GmbH führen würden (insbesondere Steigerung des Verbraucherindexes, Steigerung der Produktions- und Personalkosten, Steigerung der Einkaufspreise).
2. Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
3. Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Roses Catering GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens sieben Werktage vor der Veranstaltung verbindlich und schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material, Personal, etc. werden nach den Listenpreisen der Roses Catering GmbH gesondert berechnet.
4. Reklamation
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bei deren Erhalt bzw. bei der Selbstabholung auf offensichtliche und erkennbare Mängel im Hinblick auf die Beschaffenheit zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers werden hierdurch nicht berührt. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die Roses Catering GmbH keine Haftung.
5. Zahlung
5.1 Bei Aufträgen mit Rechnungsadresse innerhalb Deutschlands und einem geschätzten Netto-Umsatzvolumen von über 2.000,00 EUR ist eine Anzahlung von 75 % der Gesamtkosten fällig. Nach Veranstaltungsende ist der verbleibende Betrag sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen.
5.2 Bei Aufträgen mit Rechnungsadresse außerhalb Deutschlands ist eine Vorauskasse von 100 % des bestellten Umsatzvolumens fällig. Diese Rechnung geht dem Auftraggeber vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu. Die Zahlung hat per Überweisung zu erfolgen. – Nachberechnungen werden nach Ende der Veranstaltung bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. – Überschreitet die geleistete Anzahlung bei Veranstaltungsende den Betrag der endgültigen Rechnung, erfolgt eine Rückerstattung / Gutschrift auf ein von dem Auftraggeber anzugebendes Konto.
5.3 Der Auftraggeber hat die korrekte Rechnungsanschrift bereits bei der Bestellung mitzuteilen. Für das nochmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger (Name, Bestellnummer und / oder Anschrift) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR zzgl. MwSt.
5.4 Im Falle des Zahlungsverzugs können Verzugszinsen sowie Mahngebühren erhoben werden.
6. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, oder ihm zurechenbares Verschulden, insbesondere seiner Angestellten oder Gäste werden die Kosten der Wiederbeschaffung, beziehungsweise der Reparatur, in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Nachweis darüber zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall beschränkt sich die Erstattungspflicht des Auftraggebers auf den von ihm nachgewiesenen Betrag.
7. Eigentumsvorbehalt
Bei allen Aufträgen behält sich die Roses Catering GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. 8. Stornierung / Kündigung Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Eine Reduzierung bereits bestellter Ware ist nicht möglich.
9. Schriftform
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Die Erfordernis der Schriftform gilt nicht für mündliche Zusatzbestellungen während der Veranstaltung.
10. Veröffentlichungsrecht
Der Auftraggeber erklärt sich gegenüber der Roses Catering GmbH ausdrücklich damit einverstanden, dass diese mit der Veranstaltung werben und sie insbesondere als Referenzveranstaltung in allen Medien (z. B. Presse, Internet) einschließlich der Veröffentlichung von Fotos unentgeltlich und uneingeschränkt verwenden darf, wobei die Roses Catering GmbH hierbei das Persönlichkeitsrecht und das Recht Dritter am eigenen Bild zu beachten hat.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Vertragsparteien Nürnberg.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich unverzüglich eine Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. Mit der Unterschrift werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.